Führerscheinbilder

Der neue EU Führerschein

Passbilder für den neuen EU-Füherschein sofort zum mitnehmen und ohne Terminvereinbarung.

Die Führerscheinbilder werden in biometrischer Form gefertigt, damit Sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Was brauche ich für die Umschreibung des Führerscheines?

Zunächst, der Umtausch ist Pflicht !

Zuständig ist die Führerscheinbehörde Ihres Wohnsitzes.

Für den Umtausch des Pkw- oder Motorradführerscheins benötigen Sie einen

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass
  • biometrisches Passbild
  • und den aktuellen Führerschein.

Wurde der alte ( rosa oder graue ) Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, dann benötigen Sie außerdem zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift, der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat.

Amtliche biometrische Passbilder erhalten Sie bei RINGFOTO Erdmann in Schorndorf. Diese sollten Sie vor Ihrem Termin zum Führerscheinumtausch bei uns machen lassen damit Ihr Antrag problemlos bearbeitet werden kann. Die Behörden verlangen grundsätzlich ein neues, aktuelles Passbild!

Zur Information:

Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten PKW Führerscheine sind nicht mehr unbegrenzt gültig, egal ob es sich um den grauen, rosafarbenen oder Karten-Führerschein handelt. Sie müssen in den kommenden Jahren gegen den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden. Spätestens zum 19. Januar 2033 ist der letzte Stichtag für den Umtausch – je nach Geburts- und Ausstellungsjahr erfolgt die Umtauschpflicht schon vorher.

Die zukünftigen Führerscheine haben nur noch eine Gültigkeit von 15 Jahren!

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis einschließlich 31.Dezember 1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers ausschlaggebend:

• vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
• 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
• 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
• 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
• 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 01. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins

• 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026
• 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027
• 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028
• 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029
• 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030
• 2010: Umtausch bis 19. Januar 2031
• 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032
• 2012 bis 18.1.2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Eine Wiederholung der Fahrprüfung ist nicht notwendig. Es reicht die erneute Beantragung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde oder beim Ordnungsamt.
Die Umtauschpflicht gilt für PKW Führerschein ( Führerschein Klasse B ) sowie für den Motorrad Führerschein ( Klasse A )

Warum der neue Führerschein?

Viele Führerscheinbesitzer haben ihren Führerschein bereits seit einigen Jahrzehnten. Zu erkennen sind die Personen auf dem Passfoto – Jahrzehnte nach der Aufnahme – oft nicht mehr. Das, und die Forderung nach einem möglichst aktuellen Fälschungsschutz, haben die Europäische Union dazu veranlasst, einheitliche EU-Führerscheine auszugeben und vereinfachte Regelungen zur Geltungsdauer zu erlassen. Seit 2013 wird diese Vorschrift auch in Deutschland umgesetzt.